Information zum Betriebspraktikum in Klasse 8R / 9R
Im Realschulzweig gibt es laut VOBO §§17-29 vom 17. Juli 2018, geändert durch Gesetz vom 18.03.2021, zwei 2-wöchige Betriebspraktika: eines in Klasse 8, eines in Klasse 9. Die Termine können Sie unter Betriebspraktikum - Heinrich-Böll-Schule Hattersheim einsehen. Während des Betriebspraktikums besuchen die Schülerinnen und Schüler montags bis freitags den gewählten Praktikumsbetrieb. In Ausnahmefällen kann eine Schülerin oder ein Schüler berufsbedingt auch Dienstag bis Samstag arbeiten (z. B. Friseurgewerbe, Gastronomie, Hotel, Einzelhandel).
Ziele
Die Schülerinnen und Schüler erhalten „exemplarische Einsichten in das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben. Eigene Erfahrungen […] vermitteln den Schülerinnen und Schülern wichtige Erkenntnisse für ihre Berufliche Orientierung und fördern den Einstieg in die Berufsausbildung und Berufstätigkeit“ (VOBO §17(1)).
Vorbereitung…
… im Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich mit ihren Stärken und Schwächen. Sie lernen die verschiedenen Berufsfelder und die darin vorhandenen Berufsbilder kennen. So können sie Bereiche finden, in denen sie ihr Praktikum absolvieren möchten. Weiterhin erfahren sie, was zu einer vollständigen Bewerbung gehört, lernen einen Lebenslauf und ein Bewerbungs-Anschreiben zu verfassen. Unterstützungssysteme wie das schuleigene Berufsorientierungszentrum BOZ (LINK zur Webseite) werden im Unterricht vorgestellt. Welche Regeln im Praktikum gelten und welche Anforderungen gestellt werden, wird ebenfalls vermittelt.
… zuhause
Als Langzeit-Hausaufgabe ab Schuljahresbeginn müssen die Schülerinnen und Schüler sich nachmittags in Frage kommende Betriebe suchen. Sie müssen anhand der im Unterricht gelernten Muster eigenständig Bewerbungen schreiben und diese den Betrieben zusenden oder sie dort abgeben.
Wahl des Praktikumsplatzes
Im Praktikum des Realschulzweiges soll ein Ausbildungsberuf erkundet werden. Der Praktikumsbetrieb soll vorzugsweise ein Ausbildungsbetrieb sein.
Der Praktikumsbetriebe ist innerhalb der näheren Umgebung (von Hattersheim) zu wählen, damit er von den Schülerinnen und Schülern selbständig gut erreichbar ist und eine schulische Betreuung sichergestellt werden kann.
Die von HBS und Stadt Hattersheim organisierte, jährlich im Herbst stattfindende Betriebsmesse kann bei der Wahl des Praktikumsplatztes unterstützen, da sich dort eine Vielzahl ortsansässiger Betriebe vorstellt.
Der Praktikumsbetrieb soll nicht der Arbeitsplatz der Eltern oder engeren Familie sein.
Über die Genehmigung besonderer Praktikumsbetriebe, die weiter entfernt liegen, entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung entsprechender Möglichkeiten vor Ort (vgl. VOBO §23).
Anforderungen
im Vorfeld
- Die Wahl des Praktikumsbetriebes ist der Schule rechtzeitig mit Hilfe des Formulars BP 1 mitzuteilen, hierbei gilt die von der Lehrkraft festgelegte Frist. Die BP- und Datenschutz-Formulare werden im Unterricht besprochen, von der Lehrkraft ausgeteilt und sind auch digital auf Moodle verfügbar. Bei Fristversäumnis erfolgt eine entsprechende Benotung im Fach Arbeitslehre. Je früher die Abgabe erfolgt, desto besser ist die Note.
- Die betreuende Lehrkraft füllt zusammen mit den Schülerinnen und Schülern das Formular BP 2 aus.
- Die Schülerinnen und Schüler füllen zusammen mit den Eltern das Datenschutzformular aus.
- Die aktuellen Regeln, Anforderungen und Formulare werden im AL-Unterricht kundgetan und ausgegeben (siehe auch unter https://soziales.hessen.de/infomaterial/schuelerbetriebspraktikum-hinweise-fuer-schuelerinnen-und-schueler).
während und am Ende des Praktikums
- Am 1. Praktikumstag legt die Schülerin / der Schüler dem Betreuer im Praktikumsbetrieb das Formular BP 2 und das Datenschutzformular vor.
- „Über die Tätigkeiten im Betriebspraktikum sind durch die Schülerinnen und Schüler Berichte anzufertigen und den Schulen vorzulegen“ (VOBO §20(2)). Solche Berichte beinhalten in der Regel die „Vorstellung des Praktikumsbetriebs [,] die Beschreibung der Tätigkeiten während des Praktikums, die ausführlichen Beschreibungen einer typischen Tätigkeit oder eines Projektes sowie eines entsprechenden Berufsbildes“ (VOBO §20(2)).
am Ende des Praktikums
- Das Praktikum sowie die darin gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen werden in Form eines o. g. Berichts, einer Präsentation, eines Messestandes oder aus einer Kombination daraus präsentiert.
- Der Praktikumsbetrieb beurteilt das Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes in einer Bescheinigung. Diese Beurteilung fließt in die AV/SV-Note ein. Darüber hinaus hat die betriebliche Beurteilung den Charakter eines (ersten) Arbeitszeugnisses, das für spätere Bewerbungen wichtig ist.
- Am Ende des Schulhalbjahres wird die Teilnahme am Betriebspraktikum im Zeugnis vermerkt.
Krankheit
Ist eine Schülerin oder ein Schüler krank, muss die Krankmeldung morgens vor Arbeitsbeginn in der Schule und im Betrieb erfolgen.
Versicherungs- und Datenschutz
Während des Betriebspraktikums besteht für die Schülerinnen und Schüler eine Unfall- und Haftpflichtversicherung (vgl. VOBO §27). Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur dann, wenn die Schülerinnen und Schüler sich an die für die Praktika geltenden Arbeitsschutzvorschriften halten. Wird z.B. ein Gerät benutzt, das im Schulpraktikum nicht durch Schülerinnen oder Schüler bedient werden darf, erlischt der Unfallschutz.
Zum Schutz personenbezogener oder firmenspezifischer Daten ist das geltende Datenschutzrecht anzuwenden und die Wahrung aller Betriebsgeheimnisse sicherzustellen (vgl. VOBO §28). Dies geschieht mit oben erwähntem Datenschutzformular.
Ausfall von Praktikumstagen
Kommt es zu unvorhergesehenen Ausfällen bspw. durch Streik oder arbeitsbedingte tageweise Absagen des Betriebs, muss die Schule und die betreuende Lehrkraft unverzüglich darüber unterrichtet werden.
Die Schule sucht dann eine praktikable Lösung das Praktikum an anderer Stelle kurzfristig zu ergänzen oder zu ändern. Andernfalls besucht das Kind den Unterricht einer anderen Klasse, da Schulpflicht besteht.
Fahrtkarten und -kosten sowie Rückerstattung
Schülerinnen oder Schüler, die KEIN Schülerticket Hessen besitzen und für das Praktikum den ÖPNV nutzen müssen, benötigen eine "Kundenkarte" oder einen "Berechtigungsnachweis", um eine Wochenkarte zu kaufen. Vordrucke dazu gibt es in der RMV-Vertriebsstelle im Stadtpunkt am Bahnhof Hattersheim oder online (bitte hier klicken).
Darum sollte man sich frühzeitig kümmern, denn dieser Antrag muss erst von den Eltern, dann von der Klassenlehrkraft unterschrieben und danach im Sekretariat abgestempelt werden. Anschließend muss der Antrag wieder zum RMV zurückgesendet werden. Erst dann wird ein Schülerfahrausweis ausgestellt, der dazu berechtigt, eine Schülerwochenkarte zu kaufen.
Die Kosten für diese Wochenkarten können auf Antrag NACH dem Praktikum erstattet werden. Hierzu müssen die Fahrscheine aufgehoben und mit einem ausgefüllten Antrag eingereicht werden. Die Anträge werden in der Schule gesammelt und weitergeleitet.