Nach der Schule

Nach dem Besuch des Realschulzweigs stehen den Schülerinnen und Schülern viele Möglichkeiten offen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich um einen Ausbildungsplatz bewerben. Hierbei steht ihnen bei Bedarf unser Berufsorientierungszentrum unterstützend zur Seite.

Eine Auswahl weiterer schulischer Möglichkeiten finden Sie in folgender Tabelle. Hierbei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit, alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den entsprechenden Schulen.

 

 

Schulform

Voraussetzung

Abschluss

Anmeldung bis

1.

Bildungsgänge zum Übergang in Ausbildung =BÜA

(1-jährig)

Ohne Schulabschluss, min. nach Klasse 8

Hauptschulabschluss

31.03.

2.

Bildungsgänge zum Übergang in Ausbildung =BÜA

(2-jährig)

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Mittlerer Abschluss

31.03.

3.

Berufsfachschule

(2-jährig)

Qualifizierender HS-Abschluss

oder

vergleichbarer Abschluss

Erwerb des Realschulabschlusses,
sofern nicht an HBS geschafft

31.03.

4.

Einjährige Höhere Berufsfachschule

= Höhere Handelsschule

(1-jährig)

RS-Abschluss

keine Abschlussprüfung, Vorbereitung auf kaufmännische Berufsausbildung

15.02.

5.

Höhere Berufsfachschule

für Sozialassistenz

(2-jährig)

RS-Abschluss
D, M, E min. 3,3,4

Staatlich geprüfte Sozialassistentin / staatlich geprüfter Sozialassistent

30.04.

6.

Höhere Berufsfachschule

Fachrichtung Fremdsprachensekretariat

(2-jährig)

RS-Abschluss
D, M, E min. 3,3,4

Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin / staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent

30.04.

7.

Fachoberschule (FOS)

siehe Eignungsvoraussetzungen

Fachhochschulreife = Fachabitur

31.03.

8.

Berufliches Gymnasium (BG)

oder

Gymnasiale Oberstufe (GOS)

siehe Eignungsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife = Abitur

01.03.