Abschluss

Die „Mittlere Reife“ ist der Realschulabschluss in der einfachen bzw. qualifizierenden Form. Durch die Abschlussprüfungen soll der Nachweis erbracht werden, dass das Ziel des Bildungsganges erreicht wurde. Die Prüfungen bestehen aus

  • einer schriftlichen Hausarbeit mit anschließender Präsentation in einem der Nebenfächer des Jahrgangs 9 oder 10 UND
  • je einer hessenweit zentral durchgeführten schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache, bei uns Englisch.

Die Abschlussnote errechnet sich aus den Prüfungsergebnissen und den Leistungen des Jahrgangs 10. Die Noten entscheiden darüber, welchen Realschulabschluss man erreicht hat.

Termine

Bereits am Ende der 9. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern über die Abschlussprüfungen informiert.

Zu Beginn der 10. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler einen umfangreichen „Reader“, mit allen wichtigen Terminen, Formularen und Hinweisen zu den Abschlussprüfungen.

Die Schülerinnen und Schüler wählen sich eine Fachlehrkraft als Prüferin bzw. Prüfer, die sie bei der Themenfindung und während des Schreibens der schriftlichen Hausarbeit begleitet. Nach Abgabe und Genehmigung der Themenwahl schreiben die Schüler*innen ihre schriftliche Hausarbeit unterrichtsbegleitend zu Hause am PC.

Im Herbst finden die Präsentationsprüfungen statt, bei denen die Schülerinnen und Schüler ihre Erkenntnisse aus der schriftlichen Hausarbeit einer Prüfungskommission präsentieren.

Die zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch finden in der Regel im Mai statt.

Eignungsvoraussetzungen

Für den Realschulabschluss und den Besuch einer weiterführenden Schule müssen bestimmte Leistungen erzielt werden:

1. Die Voraussetzungen für den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) sind erfüllt, wenn

- am Ende der Jahrgangsstufe 10 nach Ermittlung der Endnoten, gerundet auf ganze Noten, in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts mindestens ausreichende Leistungen erreicht sind oder nicht ausreichende Leistungen ausgeglichen
werden können UND

- eine Gesamtleistung von 4,4 oder besser vorgewiesen werden kann.

2. Die Voraussetzungen für einen „qualifizierten Realschulabschluss“ sind erfüllt, wenn

- die Voraussetzungen von Punkt 1 erfüllt sind UND

- M/D/E im Ø ≤ 3,0 + alle anderen Fächer im Ø ≤ 3,0 UND

- Eignung von Notenkonferenz gegeben ist.

3. Die Eignung für die Fachoberschule (FOS) wird ausgesprochen, wenn entweder

a. die Voraussetzungen von Punkt 2 erfüllt sind ODER

b. - min. 2 Fächern von M/D/E die Note 3 UND

    - keine 5 in den Fächern M/D/E UND

    - die Eignung von der Notenkonferenz gegeben ist.

4. Die Eignung für das Berufliche Gymnasium (BG) und die Gymnasiale Oberstufe (GOS) und wird ausgesprochen, wenn

a. die Voraussetzungen von Punkt 2 erfüllt sind ODER

b. M/D/E + eine NaWi im Ø < 3,0 + alle anderen Fächer im Ø < 3,0 (=GOS-Eignung aber kein qualifizierter Realschulabschluss)