II Ordnung und Gestaltung der Klassenräume / Unterricht

  • Jede Klasse und jeder Kurs ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Klassen-, Kurs- oder Fachraum. Schülerinnen und Schüler werden zum Tafel- und/oder Ordnungsdienst bestimmt. Weitere Dienste sind möglich. Die Namen werden im digitalen Klassenbuch vermerkt. Die Dienste sind für alle gut sichtbar im Klassenraum ausgehängt.
  • Müll ist zu vermeiden, anfallender Müll wird getrennt.
  • Die Stühle werden am Ende der letzten Stunde am Vormittag und am Ende der letzten Stunde am Nachmittag Der Raum wird sauber und aufgeräumt verlassen. Die Fenster werden nach Unterrichtsende geschlossen. Klassen- und Fachlehrkräfte sind gleichermaßen für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich.
  • Für die Flurbereiche gelten gesonderte Regelungen (siehe Flurregeln und –dienste)
  • Das Pausengelände wird durch den Hofdienst einer Klasse täglich am Ende der Pausen gesäubert.

Digitales Arbeiten

An der HBS gelten für die Nutzung digitaler Endgeräte Regelungen. Sie betreffen die Nutzung von Gerätschaften, Programmen sowie Umgangsform en im Netz.

siehe „Digitale Nutzungsordnungen

Arbeiten in der Bibliothek und der Mediothek

siehe „Nutzungsordnung Schülerbibliothek“ bzw. „Nutzungsordnungs Mediothek"

Vertretungsunterricht

siehe „Regelungen zum Vertretungsunterricht

Wertgegenstände

  • Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Wertgegenstände, technische Geräte und Geldbeträge.
  • Fundsachen sind bei den Hausmeistern abzugeben.

Beschädigungen vermeiden

  • Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln, die ausgeliehenen Bücher sind einzubinden.
  • Es ist darauf zu achten, dass kein Schuleigentum beschädigt wird.
  • Wer aus Unachtsamkeit oder mutwillig etwas beschädigt, muss den Schaden ersetzen.

Verletzungsgefahren und Unfälle

  • Zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen ist das Mitbringen gefährlicher Gegenstände und Stoffe untersagt, dazu zählen beispielsweise: Feuerzeuge, Messer und Waffen aller Art, Laserpointer, Knallkörper, Spraydosen etc.
  • Zur Erstversorgung kleinerer Unfälle während der Schulzeit gibt es den Schulsanitätsdienst.
  • Bei Unfällen, Brand und sonstigen Notfällen ist sofort eine Lehrkraft, eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zu verständigen.
  • Bei Alarm verlassen alle die Gebäude auf den ausgezeichneten Fluchtwegen ruhig und rasch. Dabei folgen die Schülerinnen und Schüler den Anweisungen der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Schulfahrten

Klassen- und Studienfahrten, Exkursionen sowie Wandertage haben sowohl fachliche als auch pädagogische Inhalte. Die Teilnahme an ihnen ist verpflichtend.
Die verantwortlichen Lehrkräfte informieren die Eltern über Inhalte und Vorgaben und stimmen bei Klassenfahrten mit diesen das Fahrtziel ab.