I Schulgelände / Unterrichts- und Pausenzeiten

Zum Schulgelände gehören das Hauptgebäude mit den Klassenräumen der Sekundarstufe I, die Fachräume sowie die Verwaltung. Ebenso gehören das Oberstufengebäude, das Ganztagsgebäude sowie die Sporthalle dazu. Zu den Außenflächen zählen der Schulhof, die Wiese um die Sporthalle, der Fahrradhof, der Lehrer*innenparkplatz sowie das Gelände um das Ganztagsgebäude. Für den Sportunterricht werden als Sportstätten zudem Sportplatz und Halle am Karl-Eckel-Weg sowie das Hattersheimer Freibad genutzt.

Den Schüler*innen der Sekundarstufe I ist es untersagt, das Schulgelände während der Unterrichtszeit zu verlassen. Findet Nachmittagsunterricht statt, können die Schüler*innen mit schriftlicher Genehmigung einer erziehungsberechtigten Person und der Schulleitung die Mittagspause ausschließlich zum häuslichen Mittagessen nutzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann zur Aberkennung dieser Genehmigung führen.

Unterrichts- und Pausenzeiten

  1. Stunde: 07.55 Uhr bis 08.40 Uhr
  2. Stunde: 08.40 Uhr bis 09.25 Uhr

15 Minuten Pause – 5 Minuten Wegezeit zum Unterricht

  1. Stunde: 09.45 Uhr bis 10.30 Uhr
  2. Stunde: 10.30 Uhr bis 11.15 Uhr

15 Minuten Pause – 5 Minuten Wegezeit zum Unterricht

  1. Stunde: 11.35 Uhr bis 12.20 Uhr
  2. Stunde: 12.20 Uhr bis 13.05 Uhr

50 Minuten Mittagspause – 5 Minuten Wegezeit zum Unterricht

  1. Stunde: 14.00 Uhr bis 14.45 Uhr
  2. Stunde: 14.45 Uhr bis 15.30 Uhr

10 Minuten Pause

  1. Stunde: 15.40 Uhr bis 16.25 Uhr
  2. Stunde: 16.25 Uhr bis 17.10 Uhr
  3. Stunde: 17.15 Uhr bis 18.00 Uhr

Unterrichtsbeginn

  • Der Unterricht beginnt pünktlich. Mit Beginn der Unterrichtsstunde (Gong) sind alle Schüler*innen in ihrem Klassenraum und holen die Unterrichtsmaterialien hervor.
  • Falls zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht erscheint, meldet dies die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Sekretariat bzw. der Schulleitung, damit für eine Klärung oder Vertretung gesorgt werden kann.
  • Verspätungen werden ins Klassenbuch eingetragen.
  • Die Frühaufsichten schließen morgens ab 7:30 Uhr alle Räume in ihrem Flurbereich, in denen zur ersten Stunde der Unterricht beginnt, auf.
  • Nach den Pausen werden die Unterrichtsräume vor Beginn des Unterrichts von den unterrichtenden Lehrkräften aufgeschlossen.

Pausenregelungen

  • In den Pausen, in den Freistunden und in der Mittagspause halten sich die Schüler*innen in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof auf. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schüler*innen der Sekundarstufe I während der großen Pausen ist nicht gestattet.
  • Durch Pausenspiele dürfen andere nicht gefährdet oder belästigt werden.
  • Bäume und Sträucher auf dem Schulgelände sind nicht zum Klettern geeignet.
  • In den Wintermonaten ist das Werfen mit Schneebällen aus Sicherheitsgründen untersagt.
  • Die aufsichtführende Lehrkraft greift bei erkennbaren Konflikten umgehend ein. Den Anweisungen der Lehrer*innen ist unverzüglich Folge zu leisten.
  • Die Toilette ist kein Aufenthaltsraum. Auf Sauberkeit im Toilettenbereich ist besonders zu achten.

Treppenhaus-/ Flurregeln

  • Die Schüler*innen der Sekundarstufe I nutzen ausschließlich das Haupttreppenhaus, die Seitentreppenhäuser werden nur im Notfall genutzt. Die Schüler*innen der Sekundarstufe II nutzen grundsätzlich den Eingang am Oberstufengebäude.
  • Die Lehrkräfte nutzen ebenfalls die Haupttreppenhäuser und begleiten ihre Schüler*innen nach unten.
  • In den Flurbereichen/ den Lernlandschaften dürfen sich nur die Schüler*innen aufhalten, deren Klassen in dem jeweiligen Bereich Unterricht haben. Hier gelten besondere Regelungen.

Mittagspause

  • In der Mittagspause wird von Montag bis Freitag in der Mensa der HBS ein warmes Mittagessen angeboten. Die Schüler*innen, die am Mittagstisch teilnehmen, stellen die Schultaschen ordentlich im Vorraum ab. Das Mittagessen wird in Ruhe eingenommen.
  • Für die Klassen 5 ist ein gemeinsames warmes Mittagessen pro Woche in der Mensa verpflichtend.

Unterrichtsende

  • Die Lehrkraft beendet den Unterricht und verschließt den Unterrichtsraum.
  • Alle Schüler*innen verlassen nach ihrer letzten Unterrichtsstunde das Schulgelände, sofern sie nicht an AGs teilnehmen bzw. die Zeit zum Lernen nutzen.

Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen,

  • benutzen die Fahrradständer auf dem hinteren Schulhof. Der Radroutenplaner (er befindet sich auf der Homepage der HBS) zeigt einen sicheren Weg.
  • fahren auf dem Schulgelände rücksichtsvoll und im Schritttempo.

Auf dem Schulgelände ist das Fahren mit elektrisch betriebenen Fortbewegungsmitteln (z.B. E-Roller, Hoverboards etc.) untersagt. Sie dürfen lediglich auf dem kürzest möglichen Weg (Eingang Dürerstraße) zum Fahrradhof geschoben und dort abgestellt werden.
Im Schulgebäude ist das Fahren mit Fahrzeugen jedweder Art verboten.

Der Fahrradhof (Abstellplatz) ist kein Aufenthaltsbereich.

Schüler*innen, die mit dem Bus fahren

Schüler*innen, die Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs benutzen, unterliegen den Beförderungsbedingungen des ÖPNV und benötigen von dem jeweiligen Verkehrsträger einen Fahrausweis.

Damit die Schülerbeförderung ohne größere Probleme oder Konflikte stattfindet, müssen auch hier Regeln eingehalten werden:

  • Für die Beförderung in den Bussen MTV/RMV ist es Voraussetzung, dass Schülerinnen und Schüler Rücksicht aufeinander nehmen, die Einrichtungen der Busse nicht beschädigen und dafür sorgen, dass der zur Verfügung stehende Platz genutzt wird. Alle Schülerinnen und Schüler müssen gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen. Beim Ein- und Aussteigen aus Bussen sind Gedrängesituationen zu vermeiden. Erst wenn ankommenden oder wartenden Busse ihre Türen geöffnet haben, gehen die Schüler*innen langsam und ohne zu drängeln zum Einstieg der Busse.
  • Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkraft ist zu folgen.