Corona-Pandemie

Wichtige Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

wir hoffen, wie auch der Kultusminister, dass mit dem Fortschreiten der Impfungen, dem Weggang der Abschlussklassen und der Einführung der Testpflicht zeitnah ein weiterer Öffnungsschritt möglich wird. Derzeit erscheint mir dieser aber eher unwahrscheinlich. Die rasant ansteigenden hohen Infektionszahlen stellen uns und insbesondere auch unser Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Das Robert Koch-Institut schätzt aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen und des aktuell beschleunigten Wiederanstiegs der Inzidenz (am 15.04. beträgt die 7-Tage-Inzidenz in Hessen laut RKI 166) die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt als sehr hoch ein.

Die gegenwärtige Situation erfordert daher zusätzliche Maßnahmen. Neben der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, in der Notbetreuung und auf dem gesamten Schulgelände, dem Einhalten des Mindestabstands, dem regelmäßigen Händewaschen und dem Stoßlüften kommen nun die Selbsttests hinzu.

I Zur Organisation des Unterrichts

Die Schule besuchen

  • die Klassen 5&6 in geteilten Lerngruppen (Wechselunterricht) sowie
  • die Abschlussklassen (9H/10R und Q2) im Präsenzunterricht

Alle weiteren Klassen werden im Distanzunterricht beschult. Wie gewohnt, erfolgt dieser nach dem Stundenplan.

Ab Mittwoch, 21.4.2021, finden zudem die Abiturprüfungen statt. Prüfungsbedingt kann es zu Unterrichtsausfällen kommen – wir versuchen diese so gering wie möglich zu halten.

II Das Wichtigste zu den Selbsttests

  1. Ab dem ersten Schultag nach den Osterferien, also ab dem 19. April, ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung.
  2. Für den Nachweis gibt es zwei Möglichkeiten:
    • die Selbsttestung in der Schule;
    • das Vorlegen eines negativen Testergebnisses, das nicht älter als 72 Stunden ist und von einer der Teststellen außerhalb der Schule stammt („Bürgertest“). Dieser Nachweis muss in der Schule in einer lesbaren Form vorgelegt werden.
  3. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus!
  4. Schüler*innen, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie müssen den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nacharbeiten.
  5. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden.

Die Selbsttestung in der Schule ist für Sie, liebe Eltern, und die Schule der einfachste Weg. Sie ermöglicht den höchsten Schutz aller und ist zudem kostenfrei! Der Selbsttest kann grundsätzlich ohne die Unterstützung von Fachpersonal angewendet werden, weil der Abstrich direkt im vorderen Nasenbereich erfolgt. Nach 15 Minuten kann das Ergebnis abgelesen werden und der Unterricht beginnen.

Ich bitte Sie daher nachdrücklich, der Teilnahme Ihres Kindes an den Tests in der Schule zuzustimmen.

Hierfür muss die unterschriebene Einwilligungserklärung in der Schule vorgelegt werden, die Sie mit diesem Schreiben erhalten. Geben Sie diese unbedingt Ihren Kindern zum ersten Unterricht in der Schule mit. Bitte verwenden Sie ausschließlich den neuen Vordruck. Sie finden ihn im Anhang.
Ohne diese Einwilligungserklärung bzw. den „Bürgertest“ kann die Schule nicht besucht werden.

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

wie der Test abläuft, können Sie zusammen mit ihren Kindern in folgendem Video sehen. Nehmen Sie sich bitte die Zeit und besprechen Sie bitte mit Ihren Kindern den Ablauf.

Für ältere Schüler*innen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/video-selbsttests-1873982

Für jüngere Schüler*innen:
https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/

Bei der Durchführung der Selbsttests achten wir auf höchstmögliche Sicherheit. Eine an der HBS eingerichtete Arbeitsgruppe hat hierzu ein Konzept erarbeitet, bei dem auch ärztlicher Rat hinzugezogen wurde.

In den ersten Tagen wird uns das Deutsche Rote Kreuz unterstützend zur Seite stehen. Sie helfen zudem den Lehrkräften und sind Ansprechpartner bei allen möglichen Fragen oder Unsicherheiten.

Fällt der Selbsttest negativ aus, gelten weiterhin die üblichen Hygieneregeln. Für den Fall, dass Kinder und Jugendliche in der Schule positiv getestet werden sollten, werden die Betroffenen behutsam aus dem Unterricht begleitet und die Eltern umgehend informiert, um ihr Kind sofort abzuholen. Das Gesundheitsamt wird auf Basis des Infektionsschutzgesetzes von der Schule informiert.

In der Hoffnung, dass bald wieder mehr Normalität in unsere Gesellschaft und die Schule einkehren wird, wünsche ich Ihnen für die kommenden Wochen alles Gute!

Mit besten Grüßen

Dr. Dietrich Heither, Schulleiter

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