Elternbrief zum Schuljahresende
Hattersheim, den 1.7.2020
Liebe Eltern,
das für alle Mitglieder unserer Schulgemeinde sicherlich merkwürdigste Schuljahr in der Geschichte der Bundesrepublik ist zu Ende.
Ich möchte Ihnen zunächst herzlich dafür danken, dass Sie die für viele von Ihnen sicherlich nicht immer leichten Situationen des „home-schooling“ letztlich doch gut gemeistert und uns in vielem unterstützt haben. Das Ausbalancieren von Schließungen der Kindergärten, Schulen und Firmen auf der einen und dem Schutz der Gesundheit auf der anderen Seite war für alle nicht leicht. Gerade in den letzten Wochen hat sich aber gezeigt, dass unsere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen auch an der Schule funktioniert haben. Ein bisschen Glück war sicherlich auch mit im Spiel …
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle aber auch für die vielen aufmunternden Worte, zahlreiche wichtige Ideen und Hinweise, Verbesserungsvorschläge und konstruktive Kritik danken, auch wenn wir nicht alles aufgreifen oder umsetzen konnten.
Zum kommenden Schuljahr
Wir gehen (Stand heute) von der vollständigen Öffnung der Schulen mit normalem Unterrichtsprogramm zu Beginn des kommenden Schuljahres aus. Solange kein Impfstoff vorhanden ist, droht aber gerade den Schulen die Gefahr einer erneuten (Teil-)Schließung aufgrund von Neuinfektionen.
Sie finden im Anhang ein Schreiben des Kultusministers an alle Eltern und Erziehungsberechtigten hessischer Schülerinnen und Schüler vom 30.6.2020. Für weitere Details zum Schuljahresstart 2020/2021 informieren Sie sich bitte in der letzten Ferienwoche über die Homepage des Kultusministeriums, unsere Schulhomepage und die aktuelle Presse. Bitte achten Sie auch auf mögliche Informationen via E-Mail.
Ich möchte Sie schon heute darauf hinweisen, dass es sowohl Lehrkräfte als auch Schüler*innen geben wird, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht am Präsenzunterricht werden teilnehmen können. Mit Blick auf die Lehrerinnen und Lehrer versuchen wir, ausfallenden Unterricht möglichst gering zu halten. Für Ihre Kinder gilt, dass die Aufhebung der Unterrichtspflicht in der HBS nur in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes möglich ist. Dieses Attest muss die Bestätigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 aufgrund der besonderen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt auch, wenn Ihre Kinder mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand leben. Dann gilt für diesen Fall, dass diese Bestätigung für die betroffene Person mit Attest nachgewiesen werden muss.
Kontinuierliche Begleitung
Im Rahmen des häuslichen Unterrichtens ist es für die kontinuierliche Begleitung der Lernprozesse dieser Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung, dass transparente und regelmäßige Kontakte sowie Rückmeldeprozesse der Schule mit den Schülerinnen und Schülern und bei Bedarf mit den Eltern sichergestellt werden. Hier wird es von unserer Schule Regelungen zu wöchentlichen Sprechzeiten, zum Empfang und zur Beantwortung von Nachrichten und Nachfragen in Textform sowie die Festlegung von Zeiträumen von Kontaktaufnahmen, zu Rückmeldeprozessen und grundsätzlich zur Beantwortung von Fragen geben.
Leistungsbewertungen des häuslichen Unterrichtens
Die im häuslichen Lernen erbrachten Leistungen werden bewertet. Dies ist immer dann möglich, wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers, die Eingang in eine Bewertung finden sollen, im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind.
Für Schülerinnen und Schüler, die, wie oben dargestellt, aufgrund eines Attests ausschließlich im Distanzunterricht beschult werden, versuchen wir sicherzustellen, dass eine direkte Anbindung an den Präsenzunterricht in dem Rahmen hergestellt wird. Dies kann bspw. in Form einer Zuschaltung per Video stattfinden; auch eine telefonische Teilnahme am Präsenzunterricht ist möglich. Auf dieser Grundlage ist eine Leistungsbewertung für die betreffenden Schülerinnen und Schüler zulässig.
Hierfür sind auch besondere Formen der Leistungsfeststellung vorzusehen, etwa in der Vereinbarung einer Präsenzzeit in der Schule ohne Lerngruppe, nur mit der Lehrkraft. In diesem Rahmen könnte auch eine Klassenarbeit oder Lernkontrollen geschrieben werden.
Digitales
Bereits aus dem bislang Geschriebenen können Sie erkennen: Für das kommende Schuljahr planen wir eine stärkere Digitalisierung von Schule und Unterricht. Wir werden hier neue Wege gehen, die zum einen eine mögliche Schulschließung betreffen; zum zweiten aber auch grundsätzlich neue Möglichkeiten von Unterricht, Kommunikation und Verwaltung erschließen sollen. Unser wichtigstes Ziel ist, dass alle Schüler*innen in den ersten Wochen des kommenden Schuljahrs über ein mobiles digitales Endgerät verfügen – und hierzu zählt explizit nicht das Handy! Wir werden zudem entsprechende Kommunikationswege und Plattformen schaffen bzw. verbessern und ausbauen; Möglichkeiten für Videokonferenzen sollen optimiert werden.
Wichtige Schritte hierzu sind im vergangenen Schuljahr bereits in die Wege geleitet worden.
Bezüglich des Regelunterrichtes (außerhalb der Corona-Bedingungen) setzen wir darauf, dass der Main-Taunus-Kreis im nächsten Schuljahr im Rahmen des „Digitalpaktes“ die Klassenräume der Sek. I im „Altgebäude“ mit Präsentationsmöglichkeiten (ähnlich einem Smartboard) ausstattet und die Leitungskapazitäten erhöht. WLAN existiert bereits in allen Räumen, sodass hier grundlegend neue Möglichkeiten bezüglich des Medieneinsatzes entstehen werden, die wir nutzen wollen.
Falls Sie die Anschaffung eines mobilen Gerätes erwägen, beachten Sie bitte folgende Hinweise bzw. Kriterien zur Mindestausstattung:
- mobil und leicht (z.B. Tablet)
- WLAN-fähig (eine SIM-Karte ist nicht nötig)
- großer interner Speicher (min. 32 GB)
- 2 GB, besser 3 GB Arbeitsspeicher
- lange Akkulaufzeit (min. 10 Stunden)
- Anschlussmöglichkeit für kabelgebundene Kopfhörer
- möglichst aktuelles Betriebssystem
- Kamera mit geeigneter Auflösung (min. 5 MP)
- 10 Zoll Display
- Full HD-Auflösung (1920 x 1080 Pixel)
- Bluetooth (Kompatibilität mit eventuellen Zusatzgeräten, z.B. Tastatur)
Weitere Hinweise:
Zur Erhöhung der Lebensdauer empfehlen wir die Anschaffung einer Schutzhülle.
Diese ist auch häufig mit einer integrierten Tastatur erhältlich.
Künftig erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Lizenz für Microsoft Office. Es bietet sich daher an, ein Endgerät anzuschaffen, auf dem Office lauffähig ist. Fragen Sie nach, ob eine entsprechende Möglichkeit bei dem ausgewählten Gerät besteht.
Wir weisen zudem auf die Möglichkeit hin, Geräte langfristig zu mieten oder zu finanzieren – ggf. auch mit einem Versicherungsschutz.
Klassenfahrten und Praktika
Die Klassenfahrtswoche im kommenden Schuljahr wird verschoben. Sie findet am Ende des Schuljahres vom 5. - 8./9. 7 2021 statt unter der Bedingung, dass alle Klassen der fahrenden Jahrgänge 6F/G, 8G/R, 9H, 10G/R eine Buchung mit kostenfreier Stornierungsmöglichkeit bis zum Beginn der Fahrt getätigt haben. Wenn nicht alle Klassen eine solche Buchungsmöglichkeit abschließen können, finden aus organisatorischen Gründen keine Klassenfahrten im kommenden Schuljahr statt!
Durchführung von Betriebspraktika: Die Betriebspraktika finden im Schuljahr 2020/2021 unter Einhaltung der geltenden Hygieneregelungen zu folgenden Zeiten statt:
Praktikum 8H: 8.3.-26.3.2021
Praktikum 8R: 15.3.-26.3.2021
Praktikum 9H: 25.1.-29.1.2021
Praktikum 9R: 25.1.-29.1.2021
Praktikum 9G: 19.4.-30.4.2021
Praktikum E: 19.4.-30.4.2021
Für Ihre Urlaubsplanungen
… beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Bitte informieren Sie sich unbedingt, ob Ihr Reiseland oder Ihre Reiseregion zum Zeitpunkt der Rückkehr zu einem sogenannten Risikogebiet gehört. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Falls Sie Reisen zu Zielen planen, die offiziell als Risikogebiete ausgewiesen sind, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich, wenn Sie zuhause angekommen sind, beim Gesundheitsamt in Ihrer Nähe melden müssen. Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie im Internet unter: https://tools.rki.de/plztool/ Sie müssen für 14 Tage zuhause bleiben und dürfen Ihre Wohnung nicht verlassen. Das schließt den Schulbesuch in diesen 14 Tagen aus. In diesem Fall wird die Schulpflicht von zuhause aus erfüllt. Wenn Sie sich in dieser Zeit krank fühlen, müssen Sie sich wieder beim Gesundheitsamt melden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/fremdsprachliche-informationen
Falls Sie in entsprechende Risikogebiete fahren, sollten Sie folglich 14 Tage vor Ferienende wieder in Deutschland sein, um eine mögliche Quarantänezeit einzuplanen.
Wenn Sie von Quarantänemaßnahmen betroffen sind, melden Sie sich spätestens am ersten Schultag im Sekretariat der Schule – natürlich telefonisch.
Das gesamte Kollegium der Heinrich-Böll-Schule bedankt sich für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Monaten, die von uns allen ein hohes Maß an Flexibilität gefordert haben. Wir sind froh, dass an unserer Schule keine Übertragungen des Virus stattgefunden haben. Bei allen Entscheidungen hatte das Wohl Ihrer Kinder für uns die höchste Wichtigkeit.
Ich wünsche Ihnen allen schöne und erholsame Sommerferien. Ich bitte Sie, auch in den Ferien auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Hygienevorschriften zu achten – Ihnen und Ihren Kindern zuliebe.
In der Hoffnung, dass der Corona-Spuk hoffentlich bald ein Ende haben wird und wir Ihre Kinder gesund im neuen Schuljahr begrüßen können, verbleibe ich
mit besten Grüßen
Ihr Dr. Dietrich Heither, Schulleiter